Konsumentenschutz oder Geld?

Auf den 1. Januar 2019 hin werden die Arzneimittel in der Schweiz vom Schweizerischen Heilmittelinstitut swissmedic neu eingeteilt. Es werden rund 1'000 Medikamente überprüft. Zudem soll eine Straffung der Kategorien erfolgen. Neu soll es noch die 3 Kategorien «An Arzt oder Apotheke gekoppelt», «An Fachberatung gekoppelt» und «Keine Fachberatung nötig» geben.

Im Jahr 2017 betrug der Umsatz mit rezeptpflichtigen Medikamenten immerhin CHF 761 Millionen, was die Bedeutung des Marktes in der Schweiz widerspiegelt. Ziel ist die Förderung der Selbstmedikation. Der Konsument soll selber über die Notwendigkeit einer Medikation entscheiden. Dabei soll aber auch der Konsumentenschutz (Schutz der Gesundheit durch falsche oder zu viele Medikamente) nicht vernachlässigt werden.

Es geht also um ein typisches Entscheidungsproblem: Ist der Einzelne selber fähig, über den Medikamenteneinsatz zu entscheiden, oder soll der Staat im öffentlichen Interesse des Gesundheitsschutzes diese Entscheidung abnehmen.

Wenn man dann allerdings den Argumenten der beteiligten Drogerien, Ärzte, Spitäler oder vorgesehenen Anbieter wie z.B. Migros zuhört, kommt der Verdacht auf, es geht mehr darum, bestehende Einnahmenquellen zu erhalten oder neu zu verteilen.

Die Unabhängigkeit von swissmedic ist gefragt!